Mit einer Krankenzusatzversicherung können
auch gesetzlich Krankenversicherte Zusatzleistungen wie
Privatversicherte in Anspruch nehmen.
Zusatzversicherte können sich vom Chefarzt behandeln lassen, das
Krankenhaus frei wählen und müssen nicht in Mehrbettzimmern liegen.
Außerhalb des Krankenhauses können je nach Bedarf Zuschüsse für
Zahnersatz, Sehhilfen oder Heilpraktikerleistungen eingeschlossen
werden.
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unabhängigen Experten erstellen.