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Offene Immobilienfonds |
Geschlossene Immobilienfonds |
| Investieren das Geld der Anleger in |
mehrere Gewerbeimmobilien ( Büros, Einkaufszentren, Hotels u. Grundstücke ) |
Meistens ein oder wenige Gewerbeimmobilien. Anlageziel ist es, durch hohe
Abschreibungen und Finanzierungskosten in der Anfangsphase steuerliche
Verluste zu erzielen, die dem Anleger ( Mitunternehmer) als Verlustzuweisung
zugeordnet werden. |
| Wertentwicklung |
3 - 6% |
4 - 7% |
| Kosten |
Ausgabeaufschlag 5 - 5,5% |
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| Besteuerung des Fonds |
Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken bleiben steuerfrei.
Bei Ausschüttung oder Rückgabe von Anteilen muss der Anleger
pauschale Steuern abführen. |
Das Ergebnis der Gesellschaft wird einheitlich und gesondert festgestellt,dh.
Die Gesellschaft zahlt keine einkommenssteuer. Das ermittelte Ergebnis
wird den Anlegern (Mitunternehmern) mitgeteilt und entsprechend ihren
Anteilen von ihnen versteuert. |
| Besteuerung des Kapitalanlegers |
Pauschale Steuern von 15% auf den Gewinn fallen erst an, wenn der Fond
Gewinne ausschüttet oder der Anleger Anteile veräußert.
Wegen des Sparerfreibetrages kann der Anleger einen Freistellungsbetrag
( 1550/3100 € ) erteilen. Musste der Anleger in der Vergangenheit
Steuern auf Mieteinnahmen oder Zinsen zahlen, werden diese Erträge
vom Ausschüttungsbetrag bzw. vom Veräußerungsgewinn
abgezogen. Ausschüttungen und Veräußerungserlöse
von Anteilenam Fonds werden mit 1,5% besteuert, wenn man den Fondsanteil
vor dem 21.02.2003 erworben hat. |
Der Anleger ( Mitunternehmer ) bekommt von der Betreibergesellschaft Gewinne/Verluste
mitgeteilt und trägt diese in seiner Steuererklärung in
der Anlage V ein. Sind Sonderwerbungskosten noch nicht berücksichtigt
( Darlehenszinsen, etc ) kann man diese auch in der Anlage V steuermindernd
beantragen. Werden Fondsanteile veräußert, fallen pauschale
Steuern von 15% an.
Befand sich der Fonds bereits vor dem 21.02.2003 im Eigentum des Anlegers,
werden nur 1,5% des Erlöses besteuert.
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| Chancen/Risiko |
Geringe Wertschwankungen, 30-40% der
Gewinne sind steuerfrei, vergleichsweise niedrige Wertentwicklung,
Streuung des Risikos durch Investition in viele ( mind.15 ) Einzelobjekte,
Fonds muss Anteile zurücknehmen zu börsentäglichen
Rücknahmepreis. Sparerfreibetrag möglich. Unterliegt
staatlicher Aufsicht!
FondsDepot er�fnen
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Hohes Risiko, da nur in ein oder wenige Objekte
investiert wird. Anteile können nur verkauft werden, wenn Käufer
gefunden wird. Im Fall, dass der Fonds die Rechtsform einer GbR
hat, haftet der Anleger mit seinem gesamten Privatvermögen!
Unterliegt keiner staatlichen Aufsicht!
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