Vorteile der gesetzlichen Krankenkasse
  • kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern ohne Einkommen
  • grundsätzliche Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub
  • Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit und Erkrankung eines Kindes
  • Stellung einer Haushaltshilfe bei Krankenhausaufenthalt der Mutter und Berufstätigkeit des Vaters
  • Mutterschaftsgeld und Vorsorgekuren für Mütter
  • Sterbegeld
  • beim Sozialgericht ist eine kostenlose Klage gegen Widerspruchsbescheide der Kasse möglich
Vorteile der privaten Krankenversicherung
  • freie Arztwahl
  • freie Krankenhauswahl
  • zu erbringende Leistungen werden vertraglich bindend festgelegt (z.B. Behandlung durch Chefarzt, Einbettzimmer, Zahnersatz, Brillengestell, Heilpraktiker)
  • Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen möglich
  • europaweiter Krankenschutz
  • weltweiter Krankenschutz für 2 Monate
Nachteile der gesetzlichen Krankenkasse
  • Behandlung erfolgt durch Vertragsärzte und Zahnärzte der Kasse
  • Die Wahl des Krankenhauses ist eingeschränkt. Der Arzt weist in eins der zwei nächstgelegenen ein.
  • nach Krankenbehandlung im Ausland erfolgt keine Übernahme der Rücktransportkosten
  • Für Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel, Kuren, Krankenwagen sowie Zahnersatz müssen die Patienten Zuzahlungen leisten
Nachteile der privaten Krankenversicherung
  • Risikozuschläge oder Ausschlüsse von Leistungen bei Vorerkrankungen
  • jedes Familienmitglied zahlt eigenen Monatsbeitrag
  • Summenbegrenzung bei Zahnersatz in den ersten Jahren
  • keine Übernahme der Unterkunftskosten bei Kuraufenthalten
  • das Recht, Leistungen in Anspruch zu nehmen, wird erst nach dreimonatiger Wartezeit erworben
  • Rechnungen werden dem Privatpatienten zugestellt, dieser muss sie sich von der Versicherung erstatten lassen
  • Rechtstreitigkeiten werden kostenpflichtig vor dem Zivilgericht durchgeführt
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