Entgeltumwandlung

("Deferred Compensation") Die Umwandlung künftiger Entgeltansprüche (Lohn- und Gehaltsansprüche) des Arbeitnehmers in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen. Die Entgeltumwandlung wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertraglich vereinbart.

In der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer haben gemäß dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG ) seit dem 01.01.2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. In einer berufsständigen Versicherung versicherte Berufsgruppen wie z.B. Ärzte haben dagegen keinen Anspruch. Die Höhe des Anspruchs ist begrenzt auf 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (in 2002: 2.160,00 Euro pro Jahr).

Es gibt mittlerweile fünf Möglichkeiten für die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung (sog. Durchführungswege): Direktversicherung, Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse und Pensionsfonds. Für die Durchführungswege Direktversicherung und Unterstützungskasse existieren bereits Ausgestaltungsmöglichkeiten mit ökologisch-ethischen Kapitalanlagen.

Vorteile dieser Form der betrieblichen Altersversorgung ergeben sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch die nachgelagerte Besteuerung (außer Direktversicherung) des gewandelten Entgelts in der Rentenbezugsphase und durch die Sozialversicherungsbeitragsfreiheit der gewandelten Beträge bis zum Jahr 2009.






Neue Seiten


AGB - Widerrufsbelehrung - Impressum - Datenschutz - ©2000-2012 Kostenguenstiger.de