Rundfunkgebühren

Fernsehgebühren

GEZ

Für Rundfunkgebühren mussten Verbraucher im Jahr 2003 monatlich 16.15,- Euro aufbringen. Seit 1970 wurde die Rundfunkgebühr stetig angehoben. ARD und ZDF melden ihre Wünsche für den kommenden Abrechnungszeitraum 2005-2008 an. Nach Plänen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, soll die Zwangsgebühr auf fast 18,- Euro angehoben werden. Die Forderungen der Sender für eine Gebührenerhöhung werden von der KEK ( Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten ) geprüft und von den Landesparlamenten abgestimmt.

Die Rundfunkkommission der Länder hat am 20.09.2004 eine Gebührenerhöhung um 86 Cent empfohlen.

Ab 1.April 2005 sollen demnach die Gebühren für ein Radio- und ein Fernsehgerät von 16,15 EUR auf 17,01 Euro monatlich steigen.
Die Länderparlamente haben im 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine Erhöhung der Fernseh- und Rundfunkgebühren beschlossen.

Seit 01.04.2005 beträgt die monatliche Rundfunkgebühr für ein Radio 5,52 Euro und für ein Radio- und Fernsehgerät 17,03 Euro.
Die EU-Kommission habe zu erkennen gegeben, dass Fernsehgebühren wettbewerbsrechtlich auch als unzulässige Beihilfe gewertet werden könnte. Nach Angaben der GEZ ( Gebühreneinzugszentrale) erfolgt die Zahlung in der Mitte von drei Monaten ( vierteljährlich, halbjährlich, und jährlich im voraus ). Eine Befreiung von der Gebührenpflicht wird laut GEZ nur auf Antrag ( Sozialamt ) gewährt.
Quelle Frankfurter Rundschau/MAZ - 21.09.04

Nutzer von Internet-PCs, die noch keine Fernsehgebühren zahlen, müssen spätestens ab 01.April 2006 ( 01.Januar 2007 ) GEZ-Gebühren zahlen. Die Neuregelung trifft vor allem Firmen, die beispielsweise nur ein Radiogerät angemeldet haben.

Die Gebühreneinzugszentrale versucht mit mehr Nachdruck Geld einzutreiben. Die GEZ kann Adressdaten von privaten Adresshändlern kaufen und vergleichen, wer TV Zeitschriften abonniert hat. Umzüge werden von den Meldeämtern mitgeteilt. Die GEZ verlangt auch Gebühren für Geräte im Ferienhaus oder in der Zweitwohnung, ebenso für Computer mit TV-Karte. Dasselbe gilt auch, wenn jemand mit dem Fernseher nur DVDs oder Videos anschaut. Die Gebühreinzugszentrale verlangt auch Geld von Verkaufsstätten, die ein Gerät zum Empfang bereithalten. Auch wer sein Gerät nicht einschaltet, wird zur Kasse gebeten.
Quelle: ZDNet 11.10.04, CHIP Ausgabe 12/04, test 6/2005, MAZ 31.08.05





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