Informationen zur Abgeltungssteuer

Seit Januar 2009 werden Kapitalerträge, die über den Sparerpauschbetrag von 801 Euro (Verheiratete 1.602 Euro) hinausgehen, pauschal mit 25 Prozent besteuert. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Abgeltungssteuer wird in der Regel direkt von der Bank oder Fondsgesellschaft an das Finanzamt abgeführt.

 


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